1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr mit der AZ SOLIDE GmbH gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der AZ SOLIDE GmbH gültig. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form, und der Zustimmung der AZ SOLIDE GmbH.
2. Angebot und Preise
2.1. Alle Angebote sind freibleibend. Die Lieferfirma behält sich vor, aufgrund des Angebotes den Auftrag anzunehmen, oder abzulehnen.
2.2. Die Preise sind fest. Der AZ SOLIDE GmbH steht jedoch das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag zurückzutreten. Verpackung, Porti und Frachtkosten werden immer separat verrechnet.
3. Lieferung
3.1. Die AZ SOLIDE GmbH wählt die der Ware angebrachten Transportmittel und die Versandart. Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers, und werden nach effektivem Aufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verlangt der Käufer Abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
3.2. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik usw. berechtigen die AZ SOLIDE GmbH zum Lieferaufschub. Allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder der Abgabe der Ware zur Verwendung geht die Gefahr an den Käufer über.
3.3. Warenlieferungen erfolgen nur im Gebiet der Schweiz, ausser es ist schriftlich anders vereinbart.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen in Schweizer Franken zahlbar und innerhalb 30 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Rechnungen in Fremdwährung sind in der entsprechenden Währung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.
4.2. Schecks und Wechsel gelten erst bei Einlösung als Zahlung.
4.3. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Die AZ SOLIDE GmbH behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
4.4. Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen sofort hinfällig werden. Nach Fälligkeit sind Verzugszinsen von 5% zu entrichten. Die AZ SOLIDE GmbH darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurücknehmen. Verweigerung der Annahme bestellter Ware entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der AZ SOLIDE GmbH. Bei Vermischung oder Verarbeitung entsteht Miteigentum der AZ SOLIDE GmbH am neuen Produkt. Bei bestimmungsgemässer Weiterveräusserung der Ware hat der Käufer das noch bestehende Miteigentum der AZ SOLIDE GmbH ausdrücklich vorzubehalten und Zahlung des Kaufpreises an die AZ SOLIDE GmbH auszubedingen. Bei Weiterveräusserung der Ware auf Kredit geht der Eigentumsvorbehalt auf die Kaufpreisforderung über. Davon kann die AZ SOLIDE GmbH den Schuldner, den ihr der Käufer zu nennen hat, jederzeit verständigen. Von Massnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können, ist die AZ SOLIDE GmbH sofort zu verständigen, ebenso ist der Dritte auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen.
6. Zeichnungen und Unterlagen
An allen Zeichnungen, Offerten und anderen Unterlagen der AZ SOLIDE GmbH behalten wir uns das ausschliessliche Eigentums und Urheberrecht vor. Solche Dokumente werden dem Käufer persönlich anvertraut und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden. Auf Verlangen sind diese an die AZ SOLIDE GmbH zu retournieren.
7. Haftung für Mängel und Schadenersatz
7.1. Offene Mängel müssen sofort schriftlich gerügt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt.
7.2. Versteckte Mängel müssen bei Hervorkommen sofort schriftlich gerügt werden, ansonsten die Ware als genehmigt gilt. Die AZ SOLIDE GmbH leistet Gewähr für mangelfreie Ware, nicht aber für anwendungstechnische Beratung. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist die AZ SOLIDE GmbH nach ihrer Wahl berechtigt:
7.2.1. gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern;
7.2.2. den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten;
7.2.3. unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.
Die Ansprüche des Käufers erlöschen auf jeden Fall, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche gegen die AZ SOLIDE GmbH sind in allen Fällen ausgeschlossen, ausser es fällt ihr eine grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Käufer hat Beweispflicht.
8. Retouren / Garantie
8.1. Garantieansprüche beschränken sich auf die Bedingungen des Herstellers oder des Lieferanten.
8.2. Wandlung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8.3. Fehlerhafte Produkte können nur innerhalb der Garantiefrist mit schriftlicher Fehlerbeschreibung an die AZ SOLIDE GmbH retourniert werden. Auf Lieferpapieren und Verpackung muss die AZ SOLIDE GmbH RMA-No. Vermerkt sein. Diese muss vor der Rücksendung telefonisch oder per Fax verlangt werden. Der Rücksendung muss eine Kopie der Rechnung des Kaufs der Ware beigelegt werden. Von diesen Bedingungen abweichende Retouren werden nicht bearbeitet an den Kunden retourniert.
9. Gerichtsstand / Vertragssprache
3400 Burgdorf
Vertragssprache ist Deutsch